Reisepass

  1. 48-Seiten-Pass

  2. Zweit-Reisepass

  3. Beantragung im Ausland, etc.

  4. Gebühren

 

ad 1) 48-Seiten-Pass

 

Der normale Reisepass hat 32 Seiten, die sich je nach Reiseregion sehr schnell füllen: neben viertelseitigen oder eventuell sogar noch größeren Ein- und Ausreisestempeln pro Land wird manchmal auch noch das Fahrzeug in den Pass ein- und wieder ausgestempelt.

Für 22 EUR extra kann man einen 48-seitigen Reisepass beantragen, der damit 50% länger hält.

 

Ad 2) Zweit-Reisepass

 

Wenn man ein „berechtigtes Interesse“ hat, dann kann man einen zweiten Reisepass bekommen. Der sieht genauso aus, wie der normale, hat keine Einschränkungen diesem gegenüber und ist nur für den Eingeweihten als Zweitpass erkennbar (weil er 6 statt 10 Jahre gültig ist).

 

Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor:

  • wenn man Israel und danach arabische Länder bereisen möchte

  • wenn man eine Reiseroute hat, für die man eine Vielzahl von Visa vorab beantragen muß und dafür den Paß bei den jeweiligen Botschaften einreichen muß (was teilweise Wochen dauern kann)

 

Theoretisch muss man den Zweitpass abgeben, wenn das berechtigte Interesse erlischt. Theoretisch...

 

Wichtig: bei der Beantragung muss man schon auf dem Formular angeben, dass man einen Zweitpass haben will! Das macht man indirekt, in dem man unten auf der Seite „derzeitige Pass bleibt gültig“ (oder so ähnlich) ankreuzt.

 

Nach dem, was man so hört, stellen sich manche Einwohnermeldeämter ziemlich quer in Sachen Zweitpass. Wenn man das berechtigte Interesse begründet und hartnäckig bleibt, klappt es meistens.

 

ad 3) Beantragung im Ausland

 

Man kann bei einer deutschen Botschaft im Ausland sowohl einen Ersatzpass für den (vollen) Erst-Pass, als auch einen Zweitpass beantragen.

 

Wenn man in Deutschland noch gemeldet ist, muss die Botschaft erst beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine „Ausstellungsermächtigung“ einholen (Gebühr siehe unten)

Bei der deutschen Botschaft in Lima konnten wir dieses Verfahren schon per eMail auslösen, also schon einige Tage, bevor wir den offiziellen Antrag gestellt hatten.

 

Normalerweise ist der neue Pass dann nach ca. sechs Wochen zur Abholung bereit.

Man kann auch gegen Extragebühr einen „Express“-Pass beantragen, der nur zwei bis drei Wochen braucht.

 

Statt den Pass auf der Botschaft, wo man ihn beantragt hat, abzuholen, kann man ihn sich auch zu einer anderen Botschaft auf der Reiseroute schicken lassen.

Das ist überraschenderweise kostenlos und erfolgt über diplomatischen Kurierdienst. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht der neue Pass erst an die Botschaft, bei der man ihn beantragt hat, die schicken ihn dann über die „Verteilstelle“ Auswärtiges Amt Berlin an die Botschaft, bei der man ihn abholen will. Ca. vier bis fünf Wochen sind dafür zusätzlich einzurechnen.

 

Alternative 2, die wir ebenfalls schon erfolgreich durchexerziert haben: ähnlich wie oben nur Zustellung ans Bürgeramt/Einwohnermeldeamt in der Heimat-Stadt, wo der neue Reisepaß von einem Bevollmächtigten, den man bei der Beantragung auf der Botschaft angeben muss, abgeholt werden kann.

Das macht Sinn, falls man per Postweg oder Visa-Argentur in Deutschland Visa beantragen muß.

 

ad 4) Gebühren

 

Grundgebühr: 59 EUR

Auslandszuschlag: 21 EUR

Unzuständigkeit: 59 EUR

48-Seiten-Paß: 22 EUR

Express-Zuschlag: 32 EUR

 

 

 

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Siehe: HELFT UNS

 

 

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© Frank Panthöfer