Krankenversicherung

Auslands-Langzeit-Krankenversicherung

 

Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung gilt i.d.R. für maximal 45 Tage ununterbrochenem Auslandsaufenthalt.

 

Eine Auslands-Zusatz-Krankenversicherung deckt für oben genannte 45 Tage ggf. die Differenz zwischen Kosten im Ausland und dem, was es in Deutschland gekostet hätte (= was die gesetztliche Krankenversicherung maximal bezahlt) ab.

 

Für eine Reise, die (NACHWEISLICH) länger als 45 Tage dauert, braucht man eine Auslandskrankenversicherung.

 

Es gibt eine Vielzahl von deutschen Anbietern (Auflistung weiter unten), unter denen es nicht DEN besten gibt. Der Preis, respektive die Vorteilhaftigkeit hängt stark von individuellen Faktoren ab:  Reisedauer, Lebensalter, Zielregion (z.B. sind USA/Kanada i.d.R. sehr viel teurer als Rest der Welt) und einigem mehr.

Die Prämienunterschiede sind enorm. Da heißt es, genau zu vergleichen.

 

Versicherungsdauer

 

Je länger man reisen möchte, desto geringer ist die Auswahl an Versicherungen, die eine entsprechend lange Versicherungsdauer anbieten.

 

Fast alle verlangen, dass man die Versicherung für die gesamte Reisedauer abschließt.

Mehr dazu später unter der Überschrift „Anschlußversicherung“.



Viele Versicherungen fordern, dass man vor Antritt der Reise die Reise- und damit Versicherungsdauer benennt und teilweise auch die gesamte Prämie zahlt.

Einige bieten die Möglichkeit, bei „vorzeitiger“ Rückkehr, die nicht verbrauchten Prämien zurückzuerstatten. Kleingedrucktes lesen ist hier unser Rat. Für Krad-Reisende, die die genaue Reisedauer kennen (was der Regelfall ist), ist dies ja ohnehin unproblematisch.

 

Grundsätzlich gelten die Versicherungen nicht im Heimatland. Manche Versicherunen decken nach einer vorgeschriebenen Mindestreisezeit (mehrere Monate) auch einen kurzen Zwischenaufenthalt in Deutschland mit ab.

 

Durch eine Abmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse kann man bei Langzeitreisen erhebliche Summen sparen.

Wir haben dies schon mehrfach praktiziert. Bei Vorlage der Versicherungspolice der für die Reise abgeschlossenen Auslands-Langzeit-Krankenversicherung war das nie ein Problem.

Manche Gesetzliche Krankenversicherungen akzeptieren ausschließlich eine Abmeldebescheinigung vom deutschen Einwohnermeldeamt, was nach meinem Verständnis rechtswidrig ist.

Im Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch, §5 ist die Versicherungspflicht geregelt. Sehr vereinfacht: Wer kein Geld von einem Arbeitgeber oder Stütze bekommt, ist nicht versicherungspflichtig. Für diejenigen, die nach diesem Paragraphen eigentlich versicherungspflichtig sind, regelt der Paragraph 190 das Ende dieser Pflicht:

(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem

  • 1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
  • 2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Wer also eine Langzeit-Auslands-Krankenversicherung vorlegen kann, der erfüllt Nummer 1. Und auch die Nummer 2 sieht die Abmeldung in D nur als einen von zwei Fällen vor.

Der Form halber sei angemerkt, dass ich kein Jurist bin und obige Aussage somit unter Vorbehalt ist. Nichtsdestotrotz bin ich sehr zuversichtlich, dass die GKV einwilligt, wenn man sie auf diese Rechtsgrundlage hinweist.

 

Bei der Entscheidung, ob man sich für die Reisedauer von der gesetzlichen Krankenversicherung abmeldet, kann diese Regelung relevant sein:

Für die Pflichtmitgliedschaft in der „Krankenversicherung der Rentner“, muss man in der zweiten Hälfte das Arbeitslebens mindestens 90% gesetztlich krankenversichert gewesen sein.

Da kann es u.U. sinnvoll sein, freiwillig Beiträge während der Fernreise zu zahlen, um dieser Bedingung gerecht zu werden.

Bei Nicht-Erfüllung obiger Regel geht aber die Welt auch nicht unter. Für die meisten besteht die Möglichkeit, freiwillig in die Krankenversicherung der Rentner einzutreten. Allerdings hat man dann unter Umständen eine höhere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Beitrags (private Altersvorsorge, Kapitalerträge, etc. kommen zur gesetzlichen Rente hinzu).

Zu Details siehe: die 90%-Regel

 

Wie kann man sich nach der Rückkehr wieder krankenversichern?

 

„Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz besteht für Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung...“

Auszug aus dem Informationsschreiben „Informationsschreiben "Anwartschaft", das man beim Bundesministerium für Gesundheit (info@bmg.bund.de) formlos anfordern kann.

 

Jeder muß das für seine spezielle Situation checken. Vereinfacht gesagt gilt jedoch: Man kann sich nachher in jedem Fall wieder krankenversichern und i.d.R. ist auch keine Antwartschaft-Versicherung nötig.

Wie gesagt, jeder muss das für sich selber und seine spezielle Situation recherchieren.

Bei meiner Krankenversicherung konnte man mir hierzu übrigens sehr kompetent Auskunft geben. Fragt also einfach bei eurer oder beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach. Letztere haben extra ein Bürgertelefon für solche Themen. Ich hab dort über die Jahre mehrfach angerufen und stets sehr kompetent Auskunft erhalten.

Hier die mir bekannten Versicherungen, aus der man sich dann die individuell günstigste heraussuchen kann. Das Ergebnis ist aufgrund der oben beschriebenen, vielfältigen Faktoren für jeden ein anderes. Daher stellt die Reihenfolge auch kein Ranking dar.

 

ADAC - Auslandskrankenschutz Langzeit

Allianz

Allianz - Elvia (nur bis 39 Jahre)

Alte Oldenburger

Astra

Axa

Barmenia

BDAE

Europa

Envivas - Travel XL (nur für TK-Mitglieder)

Ergo / DKV

Generali (keine Online-Tarif-Berechnung)

Globality Health YouGenio World Auslandskrankenversicherung

Hansemerkur

Protrip (Dr. Walter)

Signal-Iduna

Sta Travel

Step In

Travel Secure

UKV

Vigo

VRK

Worldnomads

 

Spaß macht es natürlich nicht, aber ich empfehle, sich vor Abschluß der Versicherungen die Vertragsbedigungen einmal komplett durchzulesen. Manches hört sich im „Dickgedruckten“ nämlich anders an, als es sich dann im Kleingedruckten darstellt.

Besonders tückisch ist das, wenn es um Klauseln geht, die dem Versicherer ermöglichen, nicht zahlen zu müssen.

 

Beachtenswert sind auch Klauseln bezüglich Corona. Es gibt Versicherungen, die den Schutz ausschließen, wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseland bei Einreise. Bei einer stand sogar im Kleingedruckten, dass man im Falle einer nach der Einreise durchs AA ausgesprochenen Reisewarnung das Land umgehend verlassen müsse. Andernfalls würde die Versicherung nicht leisten.

Unsere persönlichen Favoriten:

 

Auf unserer Weltumrundung waren wir die ersten zwei Jahre bei Protrip / Dr. Walter versichert, mit denen wir auch bei der Schadensabwicklung zufrieden waren. Damals waren sie auch sehr günstig, was ich so jetzt - zumindest für unseren Fall - nicht mehr sagen würde.

Die letzten eineinhalb Jahre brauchten wir eine Anschlußversicherung. Damals gab es dafür nur einen einzigen Kandidaten: World Nomads. Mangels Schadensfall können wir zu deren Qualität nichts sagen, aber das Netz ist voll mit Berichten, die in der Mehrheit positiv sind.

 

Bei allen weiteren Reisen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr (alle ohne USA/Kanada) haben wir uns mit zwei Ausnahme bei der Envivas versichert, die sehr preisgünstig ist, allerdings nur TK-Versicherten offen steht.

Die Ausnahmen lagen in einem Fall im nicht erfülltem Mindestabstand zwischen zwei Versicherungsperioden und in dem anderen in dem Wunsch, auch für einen kurzen Trip nach Hause in Deutschland durch die Auslandskrankenversicherung gedeckt zu sein, begründet.

So fiel die Wahl auf STA-Travel und BDAE.

 

Für unsere sechsmonatige USA-Tour in 2022 waren die zuvor favorisierte Envivas und auch STA-Travel prämienmäßig unattraktiv, was einmal mehr belegt, dass es nicht DIE eine beste Auslandskrankenversicherung gibt, sondern die Wahl von diversen Faktoren bestimmt wird. Siehe oben.

Bei der USA-Tour 2022 bot die Europa-Versicherung den mit Abstand besten Tarif an.

Erfahrungsbericht Protrip / Dr. Walter

 

Im Laufe unserer Weltreise haben wir mehrer Schadensfälle bei unserer Ausland-Reise-Krankenversicherung (Protrip / Dr. Walter) eingereicht.

Das bei weitem wichtigste Kriterium für die Beurteilung ist für uns: vollständige Erstattung aller Kosten.

Da bekommt Dr. Walter / Protrip die volle Punktzahl. Wir haben zwei Krankenhaus-, eine Zahnarzt- und eine Medikamenten-Rechnung in vollem Umfang erstattet bekommen.

Dabei ging es um mehrere Tausend Euro.

 

In Sachen Kommunikation und ordnungsgemäße Prozesse schneiden sie allerdings deutlich schlechter ab: befriedigend bis ausreichend.

 

Alles in allem würde ich Protrip / Dr. Walter nach diesen Erfahrungen diesbezüglich weiter empfehlen.

Wie gesagt: das Wichtigeste ist, daß sie alles zahlen und daß sie bei Schadensfällen nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

 

Mein Tip: Von allen Dokumenten, die übrigens immer zwingend im Original eingereicht werden müssen, eine (digitale) Kopie (z.B. Foto) machen, damit man noch was „in Händen“ hat, falls die Originalbelege in den Tiefen eines Versicherungs-Makler-Büros oder sonstwo verloren gehen.

 

Erfahrungsbericht Med-Care International (Kooperationspartner Protrip / Dr. Walter)

 

In den USA und Mexiko arbeitet Protrip mit Med-Care zusammen.

Wenn es die Umstände zulassen, sollte man die unbedingt einschalten.

 

Vorteile Med-Care:

- Außer Beratung ist der Hauptnutzen, daß sie sich mit dem Krankenhaus etc. in Verbindung setzen und eine Kostenzusage erteilen. Das ist ein großer Vorteil: bei uns waren für zwei Krankenhausuntersuchungen (nicht Behandlungen!) rund 7.500 USD fällig! Da versteht man, warum Auslands-Reise-Krankenversicherungen für Kanada und die USA so teuer sind.

- Wir hatten bei Med-Care, die ihren Sitz irgendwo an der Ostküste der USA haben, ausschließlich mit Deutsch-Muttersprachlern zu tun. Das war zwar nicht entscheidend, aber nett.

 

Nachteile Med-Care:

- Die Erreichbarkeit läßt stark zu wünsche übrig: normale Bürozeiten (Montag bis Freitag) gemäß Ortszeit Med-Care-Sitz. Da Med-Care an der Ost-Küste sitzt, kann der Zeitunterschied zum eigenen Aufenthaltsort in den USA oder Mexiko mehrer Stunden betragen.

Von einer Hotline für medizinische Notfälle erwarte ich andere Servicezeiten!

 

Anschluß-Vertrag

 

Die Formulierungen in den Versicherungsbedigungen variieren, aber letztendlich verlangen fast alle deutschen Anbieter, dass man die Versicherung ab dem ersten Reisetag (=erster Tag außerhalb Deutschlands) abschließt. Ergo ist es unmöglich, während der Reise bei ihnen einen Anschlußvertrag an die Erstversicherung durch einen anderen Anbieter zu bekommen.

Vor einigen Jahren gab es hiervon noch keine Ausnahme. Mittlerweile hat mindestens die HanseMerkur die Möglichkeit eröffnet, einen Anschlußvertrag bei ihnen zu machen, solange man damit innerhalb der Maximalversicherungszeit von fünf Jahren bleibt. Vielleicht bieten das mittlerweile auch andere der oben genannten Versicherungen an.

 

Noch ein paar Worte zu den Verträgen, die verlangen, dass man sie ab dem ersten Reisetag abschließt: U.U. kann man vielleicht dennoch (vordergründig) einen Vertrag abschließen, weil entsprechende Fragen dort nicht gestellt werden oder man sie „kreativ“ beantwortet (i.d.R. muß man den Reisebeginn eintragen, teilweise werden auch die Vorversicherer explizit abgefragt (inklusive gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland etc.))

Spätestens bei einem schwerwiegenden Schadensfall wird der Versicherer aber nach einer Möglichkeit Ausschau halten, sich von der Zahlungspflicht zu befreien und vom Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass er tatsächlich besagte Anforderung erfüllt hatte.

 

2012 gab es nur eine Möglichkeit für eine Anschlußversicherung:

Der englische bzw. dänische Anbieter Worldnomads.

http://www.worldnomads.com/

Mal abgesehen von besagtem Vorteil (Abschluß während der Reise möglich) und einigen guten Erfahrungsberichten, die ich über sie gelesen habe, finde ich diese Versicherung allerdings ziemlich unattraktiv. Eine hohe Monatsprämie (in unserem Fall 75 EUR), die höchste Selbstbeteiligung von allen verglichenen Angeboten (75 EUR) und keine Rückerstattung bzw. Vertrags-Beendigung bei vorzeitiger Rückkehr sind die schwerwiegendsten Contra-Argumente.

 

 

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Falls Du Dich revanchieren möchtest, würden wir uns freuen!

Siehe: HELFT UNS

 

 

 

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© Frank Panthöfer