Arbeitslosmeldung

Das Thema will ich hier nur ganz kurz anreißen:

 

Man sollte sich unbedingt ggf. vor der Langzeitreise arbeitslos melden, auch wenn man (weil man z.Bsp. wegen eigener Kündigung erstmal gesperrt wird) bis zum Start der Reise ohnehin kein ALG1 gezahlt bekäme.

Wenn man sich jedoch vor der Langzeitreise arbeitslos meldet, werden die Bezüge berechnet.

Für die Reise kann man die Arbeitslosigkeit unterbrechen (max. 4 Jahre; muß man der Arbeitsargentur einfach nur mitteilen; ist was anderes als Urlaub).

Wenn man dann wieder kommt, bekommt man ggf. ALG1 in Höhe der zuvor berechneten Bezüge.

Wenn man sich erst jetzt arbeitslos melden würde, würden die Bezüge auf Basis des Einkommens der letzten zwei (?) Jahre berechnet.

Was da vorteilhafter ist, liegt auf der Hand.

 

Weiterer Vorteil: die Sperrfristen laufen ggf. trotz Unterbrechung der Arbeitslosigkeit weiter -> wenn man zurück kommt, sind die Sperrfristen erledigt und man bekommt sofort ALG1 (allerdings nur noch für i.d.R. 1 Jahr abzüglich der Sperrfristen) und ist auch direkt über die Arbeitsargentur krankenversichert.

 

 

 

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© Frank Panthöfer